Menschenwürde

Menschenwürde Definition

Der Begriff „Menschenwürde“ meint, das jeder Mensch – einfach nur, weil und insofern er ein Mensch ist – einen Wert und Würde besitzt.

Im Gegensatz etwa zur kollektiven Würde, die nach eigenen Werten ausgebildet wird, ist die Menschenwürde ein allgemeiner Rechtsbegriff, der die Einzigartigkeit eines jeden Menschen schützen soll.

Die Grundlage dafür bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 mit der Resolution 217 A (III) verabschiedet wurde. Hierin wird die Menschenwürde als gleiches und unveräußerliches Recht aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen als Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden definiert.