Nachrangkapital

Nachrangkapital Definition

Bei Nachrangkapital handelt es sich um Instrumente des Fremdkapitals, deren Gläubiger bei einer Insolvenz oder Liquidation des Unternehmens nicht sofort bedient werden. Erst nachdem alle sonstigen Verbindlichkeiten, die vorrangig sind, zurückgezahlt wurden, werden die Nachrangkapitalgeber berücksichtigt. Als Letztes kommen die Gesellschafter zum Zuge, die Eigenkapital zur Verfügung gestellt haben.

Zu den nachrangigen Verbindlichkeiten mit qualifiziertem Rangrücktritt des Kapitalgebers, die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden, zählen beispielsweise nachrangige Schuldscheindarlehen sowie Inhaberschuldverschreibungen.

Die Käufer dieser speziellen Anleihen sind meist Investmentfonds oder Banken, aber auch Kapitalanleger. Als häufige Variante werden Genussscheine ausgegeben, aber auch eine stille Beteiligung kann mit einer Nachrang-Abrede versehen werden.