Die Abkürzung o.g. steht für „oben genannt“. Der Verfasser des Textes möchte damit auf einen Sachverhalt, auf den er weiter oben bereits ausführlicher eingegangen ist, hinweisen. Es kann aber auch der Hinweis auf eine Person, die bereits vorher erwähnt wurde, mit dem Kürzel o.g. gemeint sein. Steht die Abkürzung am Satzende, wird kein zweiter Punkt als Satzzeichen gesetzt. Die Verwendung von Ausrufe- oder Fragezeichen hinter der kompletten Abkürzung ist dagegen möglich.
Anwendungsbeispiele: ‚Die o.g. Person schilderte die Geschehnisse aus ihrer Sichtweise.‘ – ‚Auf das o.g. Verfahren soll nicht noch einmal näher eingegangen werden.‘