obligatorisch

obligatorisch Bedeutung

Das deutsche Adjektiv „obligatorisch“ (das manchmal zu „obligat“ verkürzt wird) mit den Bedeutungen „verpflichtend, verbindlich, vorgeschrieben, zwingend erforderlich“ ist von dem lateinischen Verb „obligare“ abgeleitet, welches mit anbinden, verbindlich machen und verpflichten übersetzt werden kann.

Das lateinische Verb „obligare“ steht wohl in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem lateinischen Verb ligare (binden), welches für einen tiefergehenden Ausdruck mit dem Präfix ob- zu „obligare“ verstärkt wurde.

Im Deutschen werden oft Handlungen, die rechtmäßig eingefordert werden, bestimmtes konventionelles Verhalten, das vorausgesetzt wird,  oder Angaben, auf die aus logischer Notwendigkeit nicht verzichtet werden kann, als obligatorisch bezeichnet.