Präambel Definition
Eine Präambel bezeichnet die einem Urkunden-, Vertrags- oder Gesetzestext vorangestellte, oft feierliche Erklärung, die die tragenden Leitgedanken der Autoren des Textes enthält oder die mit dem Text verbundene Absicht zusammenfassend darstellt.
Die Präambel enthält keine Einzelregelungen, unterstützt aber bei der Interpretation und Auslegung einzelner Bestimmungen. Unklarheiten bei der späteren Anwendung eines Textes lassen sich unter Berücksichtigung der Präambel oft ausräumen.