Definition Recht
Als Recht bezeichnet man im objektiven Sinn die Gesamtheit der Regelungen, die innerhalb einer Gesellschaft oder eines Staatswesens verbindlich sind.
Im Allgemeinen fallen unter diesen Begriff jedoch nicht moralische und sittliche Normen; diese können aber mittelbaren Einfluss auf die Auslegung kodierten (also schriftlich festgelegten) Rechts haben.
Die gröbste Unterteilung der Rechtsgebiete ist die Unterscheidung zwischen dem Öffentlichen und dem Bürgerlichen Recht (Zivilrecht), wobei dem Strafrecht als besonderer Ausprägung des Öffentlichen Rechts wiederum eine Sonderrolle zukommt.
Subjektiv bedeutet das Recht, das einer Person oder Institution zustehen kann, die Befugnis, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen fordern zu können.