Rückstellungen

Rückstellungen Definition

Der Begriff Rückstellung entstammt der Bilanzierungslehre. Es handelt sich um eine Passivposition des Jahresabschlusses. Diese wird gebildet, wenn am Bilanzstichtag die Höhe sowie möglicherweise der Zeitpunkt einer Auszahlung oder Wertminderung noch nicht bekannt sind.

Das Eintreten dieser Wertminderung oder Auszahlung wird aber bereits als hinreichend sicher angesehen. Die noch nicht bekannte Höhe des Betrages wird nach der sogenannten vernünftigen kaufmännischen Beurteilung festgelegt.

Rückstellungen können beispielsweise für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen oder für drohende Prozesskosten gebildet werden. Ebenso können drohende Verluste aus noch schwebenden Geschäften bilanziert werden.

Neben Gründen, die eine Passivierungspflicht auslösen, gibt es für bestimmte Sachverhalte auch ein Wahlrecht zur Rückstellungsbildung.