Sozialhilfe

Sozialhilfe Definition

Als Sozialhilfe bezeichnet man vom Staat gewährte, gesetzlich geregelte Sozialleistungen, die vor allem zur Absicherung eines gewissen Mindestlebensstandards für bedürfige Personen dienen.

Sozialhilfe gibt es in den meisten großen Industriestaaten; in den Ländern der Dritten Welt ist regelmäßig keine Sozialhilfe vorhanden.

In der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich der Anspruch auf Sozialhilfe aus dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 des Grundgesetzes. Im Sozialgesetzbuch XII wird dieser Anspruch dahingehend präzisiert, dass die Aufgabe der Sozialhilfe darin bestehe, hilfebedürftigen Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen.

Die Höhe der Sozialleistungen orientiert sich am sogenannten soziokulturellen Existenzminimum.