Definition Sozialstaat
Die Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes erklären Deutschland zu einem demokratischen Sozialstaat. Damit wird der Bevölkerung ein gewisses Recht auf soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit gewährt.
Es ist Ziel eines Sozialstaates, die soziale Ungerechtigkeit, die die freie Marktwirtschaft mit sich bringt, auszugleichen. Zur Gewährleistung dieser Rechte wurden diverse Institutionen und Steuerungsinstrumente eingeführt, die vor allem die sozial Schwachen unterstützen sollen. Dazu gehören beispielsweise die gesetzliche Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, Steuergesetze oder Mindestlöhne.