Sperrminorität Definition
Bei Vorliegen einer Sperrminorität ist eine Minderheit in der Lage, das Ergebnis einer Abstimmung zu beeinflussen und Entscheidungen der Mehrheit auszuhebeln. Voraussetzung ist, dass Beschlüsse nur mit qualifizierter Mehrheit gelten. Das Aktienrecht sieht für wichtige Unternehmensbeschlüsse einer Kapitalgesellschaft eine Zustimmungsquote von mindestens 75% vor. Anteilseigner, die zwischen 25% und 50% der Aktien halten, können in der Hauptversammlung beispielsweise Kapitalerhöhungen, Gewinnverwendung, Fusionen und Satzungsänderungen verhindern. Bei Entscheidungen des Rats der Europäischen Union kann eine Sperrminorität ebenfalls Beschlüsse verhindern. Wie viele Staaten ausreichend sind, um diese ausüben zu können, hängt davon ab, ob es sich, gemessen an der Bevölkerung, um große Staaten der Europäischen Union handelt.