Spesen

Spesen Definition

Der aus dem Italienischen stammende Begriff Spesen umschreibt Nebenausgaben.

Beim An- und Verkauf von Wertpapieren sind mit Spesen neben der Bankprovision die Makler- und Depotgebühren gemeint.

Auch Sollzinsen, Überziehungszinsen und Bearbeitungskosten fallen bei den Banken unter den Begriff Spesen und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Im Berufsalltag sind Spesen die persönlichen Ausgaben eines Angestellten, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für die Firma aufwenden muss. Das sind insbesondere Reise- und Übernachtungskosten. Sie werden nach Vorlage der Belege vom Arbeitgeber erstattet.

Aufwendungen für Arbeitskleidung, Kosten für Weiterbildung oder Kontoführungsgebühren sind dagegen keine Spesen. Sie fallen in den Bereich Werbungskosten.