Squeeze-out

Squeeze-out Definition

Bei einer Aktiengesellschaft ist das Grundkapital in Aktien aufgeteilt. Sobald eine einzelne Person oder ein anderes Unternehmen einen beträchtlichen Teil der Aktien besitzt, spricht man von einem Großaktionär. Hält der Großaktionär mindestens 95 % der ausgegebenen Aktien, kann er die übrigen Aktionäre zu einem Squeeze-out zwingen. Durch einen Squeeze-out kommt der Bieter in den Besitz aller Aktien des Unternehmens. Dazu muss der Großaktionär den Minderheitsaktionären einen angemessenen Preis für ihre Aktien anbieten. Ein Squeeze-out nach den Paragrafen 327a bis 327f des Aktiengesetzes muss von der Hauptversammlung beschlossen werden. Ein übernahmerechtliches Squeeze-out erfolgt auf Antrag des Bieters durch ein gerichtliches Ausschlussverfahren.