Staatsmacht

Staatsmacht Definition

Die Staatsmacht ist eine hoheitliche Gewalt innerhalb eines Staatsgebietes.

In Deutschland ist die Staatsmacht an eine Verfassung gebunden und wird durch die Legislative (gesetzgebende Gewalt), die Judikative (rechtsprechende Gewalt) und die Exekutive (ausführende Gewalt), durchgesetzt. Ziel ist die Sicherung von Frieden, Freiheit und Gleichheit.

Die Legislative wird durch den Bundestag, den Bundesrat und die Parlamente vertreten. Die Judikative u. a. durch das Bundesverfassungsgericht und dessen Richter und die Exekutive durch die verwaltenden Behörden des Bundes, der Polizei und das Militär (Bundeswehr).