Stiftung

Stiftung Definition

Eine Stiftung verfügt über Vermögenswerte, die für wohltätige oder gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Sie wird von einem Stiftungsrat geführt, den der Stifter einsetzt. Die Vermögenswerte selbst werden ebenfalls als Stiftung bezeichnet.

Eine Stiftung kann von einer Privatperson initiiert werden. Sie kann zu Lebzeiten oder durch eine testamentarische Verfügung gegründet werden. Erst durch die behördliche Anerkennung erlangt eine Stiftung Rechtsfähigkeit. Eine Stiftung muss dauernd ihren Stiftungszweck erfüllen können.

Eine öffentliche Stiftung ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts und zugleich eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die steuerliche Veranlagung ist unterschiedlich. Stiftungen, die mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sind zum Beispiel von der Körperschaftssteuer befreit.