stornieren Bedeutung
„Stornieren“ bedeutet die Rückgängigmachung einer Buchung oder eines Auftrages.
Um den ursprünglichen Inhalt des Rechtsgeschäfts weiterhin nachvollziehen zu können, darf aus rechtlichen Gründen keine Löschung vorgenommen werden. Vielmehr kommt nur die Vornahme einer Gegenbuchung in Betracht, die die Wirkung der ursprünglichen Buchung aufhebt. Die Zulässigkeit des „Stornierens“ ist zumeist an bestimmte Fristen oder an andere enge Voraussetzungen gebunden.
Synonyme für „stornieren“ sind „abbestellen“, „für aufgehoben erklären“, „annullieren“ und „zurückziehen“. Der deutsche Begriff „Stornieren“ wurde als Lehnwort aus dem synonymen italienischen Wort „storno“ abgeleitet, das aus dem Bank- und Rechnungswesen stammt.