Termingeld

Termingeld Definition

Termingeld ist der Oberbegriff für das Festgeld und das Kündigungsgeld. Es umfasst Geldanlagen, bei welchen entweder der vorab festgelegte Anlagezeitraum oder die Kündigungsfrist mindestens einen Monat beträgt.

Üblich sind bei Festgeldanlagen Vertragslaufzeiten von einem Jahr bis sechs Jahren, während die meisten Verträge bei Kündigungsgeldern eine Kündigungsfrist zwischen einem und drei Jahren vorsehen.

Kündigungsgelder sind im Gegensatz zu Festgeldanlagen Zinsschwankungen unterworfen, der Sparer darf bei ihnen jedoch unabhängig von der vereinbarten Kündigungsfrist über die anfallenden Zinsen verfügen.

Eine vom üblichen Sprachgebrauch abweichende Definition des Termingeldes nimmt die EZB bei ihren Vorschriften über Mindestreserven vor. Sie schränkt die Begriffsbedeutung auf Geldanlagen mit einer Laufzeit oder einer Kündigungsfrist von maximal zwei Jahren ein.