Unfallversicherung

Definition Unfallversicherung

Die Unfallversicherung regelt im Allgemeinen die Versicherung gegen Folgen eigen- und fremdverursachter Unfälle und kann sowohl in Form einer privaten als auch in Form einer gesetzlichen Unfallversicherung ausgestaltet sein.

Als gesetzliche Unfallversicherung ist sie in Deutschland Bestandteil der Sozialversicherung und vor allem im Kontext von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder berufsbedingten Gesundheitsgefährdungen relevant.

Die Unfallversicherung wurde erstmals 1884 im deutschen Kaiserreich im Rahmen der umfangreichen Sozialgesetzgebung unter Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. Heute ist sie im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII).