vinkulierte Namensaktien

vinkulierte Namensaktien Definition

Das Aktienrecht unterscheidet Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien. Im Gegensatz zu den vollständig anonymen Inhaberaktien werden die persönlichen Daten der Käufer von Namensaktien im Aktienregister der Gesellschaft vermerkt. Handelt es sich um vinkulierte Namensaktien, so können diese nicht ohne Weiteres verkauft und übertragen werden. Damit beim Übertrag auch das Stimmrecht weitergegeben wird, muss die Aktiengesellschaft zustimmen.

Je nach Satzung reicht es aus, wenn der Vorstand zustimmt, mitunter kann aber auch eine Zustimmung der Hauptversammlung oder des Aufsichtsrates vonnöten sein. Gerade Gesellschaften im Familienbesitz versuchen, auf diese Art eine ungewollte Übernahme zu verhindern. In der Rüstungsindustrie sind vinkulierte Namensaktien sogar gesetzlich vorgeschrieben.