Willenserklärung

Willenserklärung Definition

Unter einer Willenserklärung versteht man jede Äußerung eines auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens.

Dabei setzt sich eine Willenserklärung aus dem äußeren und dem inneren Erklärungstatbestand zusammen. Während der äußere Erklärungstatbestand aus Sicht eines objektiven Empfängers den Schluss auf Handlungswillen, Rechtsbindungswillen und Geschäftswillen des Erklärenden zulassen muss, liegt eine fehlerfreie Willenserklärung nur vor, wenn der Erklärende im inneren Erklärungstatbestand auch Handlungsbewusstsein, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswillen besaß.

Bei den Folgen einer fehlerhaften Willenserklärung muss differenziert werden: Hat der Erklärende gar kein Handlungsbewusstsein, liegt bereits keine Willenserklärung vor, während bei lediglich fehlendem Geschäftswillen eine Willenserklärung unzweifelhaft gegeben, aber anfechtbar ist. Lediglich die Folgen mangelnden Erklärungsbewusstseins sind umstritten.