Der Duden lässt als Abkürzung für den Begriff „zu Händen“ drei Varianten zu, ohne dass er die eindeutige Bevorzugung einer der Möglichkeiten zu erkennen gibt.
Hierbei handelt es sich um die Varianten “z. H.“, “z. Hd.“ und “z. Hdn.“.
In allen Fällen ist auf die Leerstelle zwischen den beiden Bestandteilen der Formel zu achten, die gelegentlich anzutreffenden Schreibweisen “z.Hd.“ und “z.Hdn.“ sind wegen des fehlenden Leerzeichens (noch) nicht korrekt.
Auf die Kleinschreibung des “z“ ist bei allen drei Varianten zu achten, obgleich dieses in der Briefanschrift am Zeilenanfang steht.
Viele Ratgeber empfehlen die Weglassung der Formel “zu Händen“ und stattdessen die Namensangabe ohne Zusatz.