Ermächtigung

Ermächtigung Definition

Unter einer Ermächtigung versteht man die Erlaubnis für eine fremde Person oder Institution, in ihrem eigenen Namen aufzutreten, um eine andere Person oder Institution rechtlich zu vertreten.

Das geläufigste Beispiel ist die Einzugsermächtigung, die einem Geschäftspartner für das eigene Konto bei einer Bank erteilt wird. Die Ermächtigung ist rechtlich abzugrenzen von der Vollmacht und der Abtretung.