etwaig

etwaig Bedeutung

Von „etwa“ leitet sich das Adjektiv „etwaig“ ab. Ereignisse oder Dinge, die zwar im Bereich des Möglichen liegen, von denen man aber noch nicht weiß, ob sie eintreten werden (oder sogar schon eingetreten sind) kann man als „etwaig“ bezeichnen. Sie sind denkbar, können eventuell vorkommen, müssen es aber nicht zwangsläufig.

Kauft man zum Beispiel über den Versandhandel eine Ware, so greift bei etwaigen Mängeln das vierzehntägige Rückgaberecht. Für etwaige Schäden, die unbeaufsichtigte Kinder anrichten, können deren Eltern haftbar gemacht werden. Eine Bahnreise verläuft entspannter, wenn man weiß, dass bei etwaiger Verspätung der Anschlusszug warten wird.