gGmbH

gGmbH Bedeutung

Die Abkürzung ‚gGmbH‘ steht für eine gemeinnützige Gessellschaft mit beschränkter Haftung. Die Bezeichnung ist seit 2013 zulässig (§ 4 Satz 2 GmbHG).

Grundsätzlich unterliegt die gGmbH den Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Handelsgesetzbuchs. Die gGmbH ist keine eigenständige Gesellschaftsform, sondern wird als juristische Person wie eine GmbH behandelt.

Allerdings gibt es für eine gGmbH – aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit – bestimmte Steuervergünstigungen. Die Gewinne dürfen nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern müssen einem gemeinnützigen Zweck dienen.

Die gemeinnützige GmbH ist eine attraktive Alternative zur Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer Stiftung oder einer gemeinnützigen Genossenschaft.