Kassakurs

Kassakurs Definition

Im Börsenhandel von Wertpapieren unterscheiden die Händler variabel gehandelte Wertpapiere und nicht zum variablen Handel zugelassene Papiere.

Ein Wertpapier wird zum variablen Handel zugelassen, wenn eine bestimmte Mindeststückzahl an einem Börsentag gehandelt wird. Diese Wertpapiere erhalten laufend aktuelle Kurse, die sogenannte fortlaufende Notierung.

Für nicht zum variablen Handel zugelassene Wertpapiere wird einmal am Tag ein Handelskurs festgesetzt. Dieser Kurs wird als Kassakurs bezeichnet.

In der Praxis kommt der Kassakurs kaum noch vor, da fast alle Wertpapiere zum variablen Handel zugelassen sind. Die Börsen haben die Mindeststückzahl für fast alle gehandelten Aktien von 100 Stück auf ein Stück am Tag gesenkt.