revidieren

revidieren Bedeutung

Das Verb „revidieren“ wird hauptsächlich verwendet, wenn nach der Prüfung einer Sachlage die Einschätzung darüber geändert werden muss. Das zugehörige Substantiv „Revision“ wird eher für die Prüfung an sich eingesetzt.

Diese Bedeutung vermittelt der lateinische Ursprungsbegriff „revidere“ (noch einmal hinsehen). Die Vorsilbe „re“ impliziert das „wieder“, also die erneute Betrachtung des Sachverhalts. Entsprechend wird eine Prüfung der Betriebsunterlagen auch „Revision“ genannt.

Die Tätigkeit des Revisors kann ebenfalls als „revidieren“ bezeichnet werden. Damit wird die Vorgabe geliefert, nach der eine bestimmte Position geändert werden soll. Die aktive Veränderung ist im allgemeinen Sprachgebrauch als „revidieren“ viel präsenter. Allerdings kann auch ein Urteil revidiert werden.