Volontär

Volontär Definition

Im Gegensatz zu einem Auszubildenden ist der Volontär ein Lehrling ohne Lehrvertrag. Er arbeitet unentgeltlich in einem Unternehmen und lernt während einer begrenzten Zeit allgemeine Betriebsabläufe in unterschiedlichen Abteilungen kennen.

Während ein Praktikum oft die Vorstufe zu einer geregelten Ausbildung ist, erwirbt der Volontär während seines Volontariats in der Regel keine spezifischen Kenntnisse.

Wenn der Volontär im Betrieb eine Arbeitspflicht hat, dann hat er nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Status eines Auszubildenden. Entfällt die Arbeitspflicht, entfällt auch die Eigenschaft als Arbeitnehmer. In der Praxis gibt es zur Auslegung des Gesetzes unterschiedliche Auffassungen.