Neben unbekannteren beziehungsweise selteneren Bedeutungen steht das Kürzel „AO“ (ohne Punkte) vor allem für zwei Begriffe: Abgabenordnung und Anordnung.
Als amtliche Abkürzung bezeichnet sie die Abgabenordnung, die auch als Steuergrundgesetz bekannt ist. Das seit 1977 geltende Recht regelt Grundsatzfragen zur Steuer, also deren grundlegende Festsetzung und Abgabe. Die AO bildet die Basis für die weiterführenden einzelnen Steuergesetze, beispielsweise zur Einkommensteuer, und zielt auf ein unbürokratisches Verhältnis zwischen Staat und Abgabepflichtigem ab.
Auch die Abkürzung AO für Anordnung wird gern im amtlichen Schriftverkehr genutzt, doch kann sie natürlich von jedem Unternehmen in der internen Kommunikation eingesetzt werden, beispielsweise bei kurzen Mitteilungen.