Abkürzung stellvertretender

Die übliche Abkürzung für „stellvertretender“ oder auch das Substantiv „Stellvertreter“ ist „stellv.“ beziehungsweise „Stellv.“. Es existieren aber auch Varianten wie „stv“ (mit und ohne Punkt), für das Substantiv „StV“ mit großem V und meist ohne Punkt.

Ein Stellvertreter ist die zweite Person in einem Amt, ausgestattet mit allen Vollmachten für den Notfall. Fällt der Amtsinhaber aus irgendwelchen Gründen aus oder ist für eine gewisse Zeit verhindert, springt sein Stellvertreter ein. Das ist vor allem in Führungspositionen üblich. Die Sprachwahl variiert: Wir sprechen beispielsweise eher vom Vizekanzler als von einem stellvertretenden Kanzler, bevorzugen umgekehrt aber üblicherweise den Begriff des stellvertretenden Abteilungsleiters.