Mit u.E. oder (mit Blank) u. E. wird der Begriff „unseres Erachtens“ oder „unseres Ermessens“ abgekürzt.
Es gibt weitere spezifische Fälle dieser Abkürzung, darunter zahlreiche ohne Punkte, doch diese beiden sind die gängigsten.
In dieser Schreibvariante heißt u.E. ebenso „unter Einschränkung“, beispielsweise ist ein Softwareprogramm aus bestimmten Gründen nur eingeschränkt nutzbar.
„Unseres Erachtens“ ist beispielsweise ein Begriff aus Sachtexten wie Gutachten, juristischen Äußerungen oder Wirtschaftsprognosen.
Der Text, in dem die Abkürzung u.E. steht, befasst sich mit für Außenstehende schwer einschätzbaren oder insgesamt widersprüchlichen Themen, zu denen mehrere Personen ihre persönliche Einschätzung abgeben.
Bei einer Person heißt es m.E. (meines Erachtens).