Aufsichtsrat

Aufsichtsrat Definition

Ein Aufsichtsrat ernennt, kontrolliert und berät den Vorstand einer Kapitalgesellschaft.

Für Aktiengesellschaften und Genossenschaften ist die Einsetzung eines Aufsichtsrates gesetzlich vorgeschrieben, andere Gesellschaftsformen können freiwillig einen Aufsichtsrat bestimmen.

Die Haupt- oder Gesellschafterversammlung wählt den Aufsichtsrat, der aus mindestens drei und maximal 21 Personen bestehen soll, je nach Größe des Unternehmens.

Im Rahmen der Arbeitnehmer-Mitbestimmung sitzen häufig auch Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat tagt mindestens viermal pro Jahr und ist nicht zuletzt für die Prüfung der Bilanzen zuständig.

Ein Aufsichtsratsmitglied darf höchstens vier Jahre in dieser Position verbleiben und nicht mehr als 10 solcher Gremien angehören.