Legitimation Definition
Der Begriff Legitimation stammt vom lateinischen ‚lex, legis‘ (Gesetz, Rechtfertigung) ab.
Er steht für die von anderen gegebene Erlaubnis oder Ermächtigung, eine bestimmte Handlung vorzunehmen.
Dabei unterscheidet sich Legitimation in unterschiedlichen Fachbereichen – vor allem auf juristischem, soziologischem und politischem Gebiet:
Im rechtlichen Sinne handelt es sich um eine offizielle Vollmacht oder Beglaubigung. Dabei werden Ausweise und andere schriftliche oder mündliche gegebene Berechtigungen als solche anerkannt.
Soziologisch gilt die Rechtfertigung von bestehenden Ordnungen und Regeln als eine Legitimation.
Die Politikwissenschaft versteht unter Legitimation die Rechtfertigung von staatlichem Eingreifen und Handeln.