Das Wort „Rechnungsnummer“ wird meist nur teilweise, oft auch gar nicht abgekürzt. So findet man auf vielen Rechnungen entweder das voll ausgeschriebene Wort oder die Abkürzung „Rechnungs-Nr.“.
Radikale Kürzel verwendet man dagegen gerne auf Überweisungsträgern. Hier steht meist einfach nur „R.-Nr.“ oder sogar „RNR“ (dieses Kürzel ist gelegentlich auch in Kreuzworträtseln gefragt und findet sich in entsprechenden Lexika).
Beispiele: Vergessen Sie nicht, bei der Überweisung die Rechnungs-Nr. anzugeben. Tragen Sie sie einfach mit der Kennzeichnung „RNR“ ins Feld „Verwendungszweck“ ein. Ohne die R.-Nr. sind wir nicht in der Lage, Ihre Überweisung korrekt zuzuordnen.