vinkuliert Definition
Die Inhaber von Namensaktien werden mit ihren persönlichen Daten in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Handelt es sich um vinkulierte Namensaktien, dürfen diese nur auf den neuen Inhaber übertragen werden, wenn die Aktiengesellschaft der Übertragung zustimmt.
Meist erteilt der Vorstand die Zustimmung. Abhängig von der jeweiligen Satzung stimmen auch der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung zu. Ein freier und unbeschränkter Handel ist somit nicht möglich.
Die Gesellschaft verfügt folglich nicht nur über eine große Transparenz bezüglich ihrer Anteilseigner, sie kann auch eine feindliche Übernahme verhindern. In Branchen wie beispielsweise der Rüstungs- oder Luftfahrtindustrie schreibt der Gesetzgeber vor, dass vinkulierte Namensaktien emittiert werden müssen.