Zivilrecht Definition
Das Zivilrecht regelt die Beziehungen natürlicher und juristischer Personen untereinander. Der Begriff selbst leitet sich vom römischen „ius civile“ ab, welches für alle römischen Staatsbürger galt.
Das Zivilrecht, welches offiziell als bürgerliches Recht bezeichnet wird, ist Teil des allgemeinen Privatrechtes. Es untergliedert sich in einen allgemeinen Teil, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Personenrecht, das Erbrecht und das Familienrecht. Erste Instanz bei zivilrechtlichen Verfahren ist in der Regel das zuständige Amtsgericht.